Baurecht ist in Deutschland Ländersache.
Entsprechend der Anzahl der Bundesländer gibt es 16 Landesbauordnungen mit allen Anhängen, z.B. den Sonderbauverordnungen.
Damit die Landesgesetze nicht allzu weit voneinander abweichen, erarbeitet die ARGEBAU, der Zusammenschluss aller für das Bauordnungsrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer, Musterentwürfe für alle Regelungsgebiete im Baurecht. Dazu gehört auch die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV). Die ARGEBAU empfiehlt den Bundesländern, die Muster in Landesrecht umzusetzen.
Erst durch die Einführung in den Ländern werden die Muster rechtswirksam.
Die Länder führen einen Mustertext jedoch selten ohne Änderung ein.
Hier (weiter unten auf der Seite) erhalten Sie die Muster-Versammlungsstättenverordnung Fassung Juni 2005, zuletzt geändert im Februar 2010, mit der zugehörenden Begründung und Erläuterung.
weitere Mustervorschriften / Bauaufsicht, Bautechnik finden Sie auch hier
Für die weitergehende Vertiefung und Erläuterung können Fachbücher über den Buchmarkt der DTHG bestellt werden.
Anbei der Link zu den Internetseiten der Länder, die die MVStättV 2002 / 2005 - mit Änderungen - eingeführt haben.
Baden-Württemberg
vom 28.04.2004, zuletzt geändert am 25.01.2012
siehe hier
Bayern
vom 02.11.2007, zuletzt geändert am 12.04.2012
siehe hier
Brandenburg
vom 29.11.2005
siehe hier
Hamburg
vom 05.08.2003, zuletzt geändert am 01.03.2011
siehe hier
Mecklenburg-Vorpommern
vom 28.04.2003
siehe hier
Niedersachsen
vom 08.11.2004, zuletzt geändert am 22.04.2005
siehe hier
Nordrhein-Westfalen l Teil 1 der Sonderbauverordnung (SBauVO)
vom 17.11.2009
siehe hier
Saarland
vom 25.08.2008
siehe hier
Sachsen
vom 07.09.2004, zuletzt geändert am 02.03.2012
siehe hier
Sachsen-Anhalt
vom 20.05.2008
siehe hier
Schleswig-Holstein
vom 05.07.2004, zuletzt geändert am 15.09.2009
siehe hier
Daneben gibt es Länder, die die MVStättV 2002 / 2005 nicht eingeführt haben.
Berlin (außer Kraft)
In Berlin ist die alte VStättVO außer Kraft. Der Betrieb von Versammlungsstätten ist in der „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen“ vom 10.10.2007, geändert durch Verordnung vom 18.06.2010, geregelt.
siehe hier
Bremen
Im Bundesland Bremen ist die Einführung der VStättVO nicht vorgesehen. In der Praxis orientiert sich die Verwaltung an der MVStättVO.
Hessen
In Hessen ist die MVStättV nicht als Verordnung, sondern als Erlass eingeführt.
Siehe Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 3.12.2010.
siehe hier
Rheinland-Pfalz
VStättV in der Fassung vom 17.7.1972, zuletzt geändert am 13.7.1990
Eine Aktualisierung wird für 2013 erwartet.
siehe hier
Thüringen
Gemäß Bekanntmachung des Ministeriums für Bau und Verkehr vom 13.07.2004 kann bis zum In-Kraft-Treten einer Thüringer Versammlungsstättenverordnung die Muster-Versammlungsstättenverordnung sinngemäß herangezogen werden.

