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Stand: Juni 2010
 
Hier finden Sie die ermächtigten Sachverständigen. Quelle dieser Übersicht ist die Unfallkasse Berlin; die Seite der Fachgruppe Theater.   
 
   
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Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen durch ermächtigte Sachverständige in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

In der Unfallverhütungsvorschrift GUV 6.15 / BGV C 1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung", § 36, heißt es:

Als Sachverständige für die Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen gelten die vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigten Sachverständigen.

Das Ermächtigungsverfahren ist bei der Unfallkasse Berlin installiert. Seit 1999 konnten insgesamt 46 Sachverständige durch Anhörung ermächtigt werden. Es ist deshalb in keinem Fall mehr zu tolerieren, dass eine Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen durch nicht ermächtigte Sachverständige erfolgt. Die Übergangsfrist war spätestens per 31.12.2001 abgelaufen.

Die ermächtigten Sachverständigen erhalten nach erfolgreich absolvierter Anhörung eine Bescheinigung mit Kennnummer, die sich wie folgt zusammen setzt:

 

    • Jahr der Anhörung
    • laufende Nummer der Sachverständigen, die ermächtigt sind
    • Umfang der Ermächtigung

Beispiel: 00 - 020 - B1B2B3B4
 

- 00 die Anhörung erfolgte im Jahr 2000
- 020 der Sachverständige ist der 20., der die Anhörung mit positivem Ausgang absolviert hat
- B1 ... B4 berechtigt für die Vor- und Bauprüfung von Bühnen- und Studioeinrichtungen sowie für die Abnahme- und wieder- kehrende Prüfung von Bühnen- und Studioeinrichtungen

Da die Ermächtigung nur für 5 Jahre Gültigkeit behält, kann damit jederzeit durch die potenziellen Auftraggeber nachgeprüft werden, ob sie noch aktuell ist. Auf der Innenseite der Bescheinigung ist ersichtlich, ob die durch die ermächtigende Stelle anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen besucht wurden, durch die automatisch die Ermächtigung verlängert wird.