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DTHG / Verordnungen
Versammlungsstättenverordnung
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Das Bauordnungsrecht gehört in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. | |||
| Die ARGEBAU, ein Zusammenschluss aller für das Bauordnungsrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer, erarbeitet im Auftrag dieser Ministerien Entwürfe für Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die dann von den einzelnen Landesregierungen in Länderrecht umgesetzt werden müssen/können. Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass das Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer möglichst einheitlich geregelt wird. Das Studium der nachstehenden „Muster“ mit den dazugehörigen „Bergründungen“ ist hilfreich, wenn man die Rechtssetzungen, Forderungen und Schutzziele verstehen will, die mit diesen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien erreicht werden sollen. Rechtskraft besitzen diese „Muster“ Entwürfe nicht. Verbindlich sind nur die jeweiligen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien der einzelnen Bundesländer. | ||||
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06/2005 |
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05/2002 |
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06/2005 |
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06/2005 |
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11/2002 |
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09/2002 |
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09/2002 |
Muster-Liste
der Technischen Baubestimmungen |
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